
Publiziert am: 06.12.2011 | Grösse: 37 Kb | Typ: PDF
Gültig ab 01.01.2012
Publiziert am: 27.01.2012 | Grösse: 25 Kb | Typ: PDF
Die Standards der gemeindeeigenen Truppenunterkünfte legen den Bedarf der Truppe an entsprechenden Infrastrukturen fest, unter Berücksichtigung von planerischen, betrieblichen und rechtlichen Anforderungen.
Aufgrund der Entwicklung im Umfeld der Armee entstehen unter anderem neue Bedürfnisse an den zu nutzenden baulichen Infrastrukturen, sei es im Falle der planerisch zugrundegelegten neuen Bestandeszahlen und allfälligen neuen Organisationsbedürfnissen, aber auch hinsichtlich von neuen Ausrüstungsgegenständen.
Das Ziel muss es schliesslich sein, dass die Truppe (eine Einheit umfasst 150 +/– Angehörige der Armee) mit ihrer zeitgemässen Ausrüstung entsprechende Unterkünfte und Einrichtungen vorfinden kann. Die räumliche Anordnung sollte optimale Organisationsabläufe der Truppe ermöglichen. Deshalb sollte eine Truppenunterkunft mindestens 120 Schlafplätze (inkl. 20% Reserve) aufweisen.
Die Standards beschreiben den optimalen Zustand einer Unterkunft und können nicht an jedem erforderlichen Standort gleich umgesetzt werden. Bei diesen Fällen gilt die Berücksichtigung von Ressourcen, technischen Möglichkeiten und von gesetzlichen Vorschriften.
Standards Gemeindeeigene Truppenunterkünfte:
http://www.ar.admin.ch/internet/armasuisse/de/home/dok/vorschrift/bautechnik.html 
(Website armasuisse)
