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Logistikbasis der Armee

Verkehrsmassnahmen auf Anlagen und Strassen des VBS

Ein Ortsweiser informiert über die Richtungen

Verkehrsmassnahmen auf Strassen des Bundes


Die Anordnung von Verkehrsmassnahmen auf Anlagen des VBS erfolgt ausnahmslos nach den Vorschriften der zivilen Gesetzgebung.

Im Einzelnen handelt es sich bei diesen Anlagen um Waffenplätze, Zeughäuser, Armeemotorfahrzeugparks, Flugplätze, Schiessplätze, Truppenlager, Militärbetriebe und Zufahrtsstrassen usw., die einem unbestimmbaren Personenkreis zugänglich sind und deshalb als öffentliche Areale im Sinne des SVG gelten.

Die angeordneten Massnahmen sind für alle Strassenbenützer verbindlich und werden mittels ziviler Signale und Markierungen gekennzeichnet.

Gesetzliche Grundlagen:

 

Zuletzt aktualisiert am: 05.08.2009

Kontakt


Logistikbasis der Armee


Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrsorganisation

Rodtmattstrasse 110
3003 Bern

Tel. 031 324 29 27
Tel. 031 324 28 51

Fax 031 323 14 21

 

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