Seite drucken | Fenster schliessen
Logistikbasis der Armee

Militärische Verkehrsmassnahmen und -ausnahmen

Militärische Verkehrsmassnahmen


Militärische Verkehrsmassnahmen werden vorallem dort getroffen, wo es der Sicherheit der Truppe dient und die Anlagen weder Bau noch von der Linienführung her zum Befahren mit der entsprechenden Fahrzeugkategorie geeignet ist.

Sie werden oft im Zusammenhang mit militärischen Ausnahmen verwendet, um das Ende derselben anzuzeigen. Militärische Verkehrsmassnahmen dürfen erst nach Anhören der zuständigen militärischen und zivilen Behörden verfügt werden. Sie richten sich nur an militärische Strassenbenützer und werden mit gelb/schwarzen Signalen gekennzeichnet. Diese gehen der zivilen Signalisation vor und sind für militärische Strassenbenützer ausnahmslos verbindlich, weshalb bei der Anordnung sehr zurückhaltend vorgegangen werden soll.

 

Militärische Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen


Es handelt sich hierbei um Ausnahmen von signalisierten zivilen Verkehrsmassnahmen auf Strassen der Kantone, Gemeinden und privaten Eigentümer zugunsten der militärischen Strassenbenützer.

Die Ausnahmen dürfen erst nach Anhören der zuständigen zivilen Behörden angeordnet werden. Dauernde Ausnahmen werden mit gelb/schwarzen Zusatztafeln mit dem Motorfahreremblem und eventuellen weiteren Angaben wie Höchstbreite, Höchstgewicht usw. signalisiert.

 

Zuletzt aktualisiert am: 05.08.2009

Kontakt


Logistikbasis der Armee


Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrsorganisation

Rodtmattstrasse 110
3003 Bern

Tel. 031 324 29 27
Tel. 031 324 28 51

Fax 031 323 14 21

 

Seite drucken | Fenster schliessen