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Logistikbasis der Armee

Auftrag Verkehrsmassnahmen / Signalisation

Signalisationen
  • Erarbeiten von Verkehrskonzepten auf Anlagen und Strassen des VBS
  • Militärische Verkehrsmassnahmen
  • Militärische Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen
  • Gesetzesgrundlagen/Signalisationsverfügungen

 


Der Bundesrat hat die Anordnung von zivilen Verkehrsmassnahmen auf Anlagen des VBS, sowie die Anordnung von militärischen Verkehrsmassnahmen und militärischen Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen auf dem ganzen Gebiet der Eidgenossenschaft, der Logistikbasis der Armee (LBA), Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) übertragen.

Dabei stützt sich der Auftrag auf die nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Grundlagen:

 

  • Verkehrsmassnahmen auf Strassen des Bundes:
Artikel 2 Absatz 5 des Strassenverkehrsgesetzes Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.,
Artikel 104 Absatz 4 der Signalisationsverordnung, Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr. Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet.
  • Militärische Verkehrsmassnahmen
Artikel 15 Absatz 1 Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. und Artikel 16 Absatz 1 Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr.
  • Militärische Ausnahmen von zivilen Verkehrsmassnahmen:
Artikel 15 Absatz 1 Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. und Artikel 16 Absatz 2 Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr.

 

Zuletzt aktualisiert am: 19.11.2010

Kontakt


Logistikbasis der Armee

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrsorganisation

Rodtmattstrasse 110
3003 Bern

Tel. 031 324 29 27
Tel. 031 324 28 51

Fax 031 323 14 21

 

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