Grundsätzliches
Die vom Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt der Armee (SVSAA) ausgestellten ADR-Bescheinigungen sind zivil, national sowie international als gleichwertig anerkannt.
Gültigkeit
Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig und kann jeweils um fünf weitere Jahre verlängert werden, wenn die Inhaberin / der Inhaber vor dem Ablaufdatum einen zweitägigen Auffrischungskurs besucht und die Prüfung erneut bestanden hat. Erfolgt diese Nachschulung nach der fünfjährigen Frist, so sind der viertägige Basiskurs sowie allfällige Aufbaukurse zu wiederholen.
Beförderungskategorien
Das SVSAA stellt ADR-Bescheinigungen sowohl für Stückgut- als auch für Tankwagenfahrer aus. Damit jedoch Letztere befugt sind, einen festverbundenen oder ortsbeweglichen Tank zu führen, haben sie eine zusätzliche technische Ausbildung zu absolvieren (Aufbaukurs). Erst nach Abschluss dieser Schulung werden ihre ADR-Bescheinigungen mit den entsprechenden Einträgen für Tankbeförderungen ergänzt.
Das SVSAA ist berechtigt, für alle Gefahrgutklassen ADR-Bescheinigungen auszustellen (inkl. Klasse 7, deren Absolventen durch das Paul Scherrer Institut
geschult werden).
Kundenkreis
- Tankwagenführer der Armee;
- Fahrzeugführer der militärischen Ausweiskategorie 930 bzw. 930E, die nach dem 1. Januar 2004 ihre Führerprüfung bestanden haben;
- Gefahrgutfahrer der Verwaltung VBS im Bereich der Stückgut- und Tankbeförderungen;
- Gefahrgutfahrer der allgemeinen Bundesverwaltung und deren FLAG-Ämter (z.B. Alcosuisse, Eidgenössische Forschungsanstalten, Oberzolldirektion usw.);
- Gefahrgutfahrer von privatisierten Bundesbetrieben, welche gefährliche Güter der Armee befördern (RUAG Holding und Nitrochemie Wimmis AG).

