Versicherungsdokumente
Versicherungsnachweis
Für die Immatrikulation von Bundesfahrzeugen der allgemeinen Bundesverwaltung (exklusive Post und SBB) mit kantonalen Kontrollschildern, muss der jeweiligen Zulassungsbehörde eine Versicherungsbescheinigung vorgelegt werden (gemäss SVG Art. 68
). Dieser Versicherungsnachweis wird durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) ausgestellt.Folgende Fahrzeuge des Bundes werden mit einem Versicherungsnachweis des SVSAA kantonal immatrikuliert:
- Bundesratsfahrzeuge
- Repräsentationsfahrzeuge
- Fahrzeuge der allgemeinen Bundesverwaltung (exklusive Post und SBB)
- Militärfahrzeuge die durch ihren besonderen Einsatz kantonal immatrikuliert werden müssen
- Instruktorenfahrzeuge welche auch für private Zwecke verwendet werden
Gültigkeit des Versicherungsnachweises
Der Versicherungsnachweis ist vom Ausstellungsdatum bis zur Einlösung maximal 30 Tage gültig
Internationale grüne Versicherungskarte
Für die Fahrten im Ausland ist eine Versicherungsbescheinigung (Internationale grüne Versicherungskarte) notwendig. Militärfahrzeuge benötigen zusätzlich eine Bewilligung für Auslandfahrten mit M Kontrollschildern.
Gültigkeit der internationalen grünen Versicherungskarte
Grundsätzlich ist dieses Dokument maximal 5 Jahre. Das Verfalldatum ist auf dem Dokument ersichtlich.
Vorgehen zum Erhalt der Versicherungsdokumente (Versicherungsnachweis / Internationale grüne Versicherungskarte):
- Alle Anträge exklusive Instruktoren sind über das Prüfzentrum der im Rayon liegenden Armeemotorfahrzeugparks einzureichen.
- Alle Anträge der Instruktoren sind über die Fachstelle Personenwagen (FSPW) einzureichen.
Gesetzliche Grundlagen:
Art. 68 Strassenverkehrsgesetz SVG

Verkehrsversicherungsverordnung VVV

Zuletzt aktualisiert am: 25.04.2008
Kontakt
Logistikbasis der Armee
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrszulassung
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
Tel. 031 324 29 66
Tel. 031 324 05 70
