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Logistikbasis der Armee

In- / Ausserverkehrssetzung von Fahrzeugen, Schiffen und Aufbauten


Motorfahrzeuge, Anhänger und Schiffe, die für die Armee gekauft, gemietet oder requiriert worden sind, dürfen nur mit einem Fahrzeug- respektive einem Schiffsausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Für die In- und Ausserverkehrssetzung ist das Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt der Armee (SVSAA) zuständig.

Gesetzliche Grundlagen:

 

Zuletzt aktualisiert am: 25.04.2008

Kontakt


Logistikbasis der Armee

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrszulassung

Rodtmattstrasse 110
3003 Bern

Tel. 031 324 29 66
Tel. 031 324 05 70

 

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