In- / Ausserverkehrssetzung von Fahrzeugen, Schiffen und Aufbauten
Motorfahrzeuge, Anhänger und Schiffe, die für die Armee gekauft, gemietet oder requiriert worden sind, dürfen nur mit einem Fahrzeug- respektive einem Schiffsausweis und Kontrollschildern in Verkehr gebracht werden. Für die In- und Ausserverkehrssetzung ist das Strassenverkehrs- und Schiffahrtsamt der Armee (SVSAA) zuständig.
Gesetzliche Grundlagen:
Zuletzt aktualisiert am: 25.04.2008
Kontakt
Logistikbasis der Armee
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Verkehrszulassung
Rodtmattstrasse 110
3003 Bern
Tel. 031 324 29 66
Tel. 031 324 05 70
