Autobahnbewilligungen sind notwendig bei Verbänden von mehr als 20 Fahrzeugen, welche die Autobahn innerhalb einer Stunde in der gleichen Richtung benützen wollen. Diese Bewilligungen werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) ausgestellt.
Fahrzeuge von mehr als 2.55 m Breite benötigen immer eine Sonderbewilligung. Ebenso Fahrzeuge welche die in der Verkehrsregelnverordnung (VRV) festgelegten Längen, Höhen und Gewichte überschreiten.
Sonder- / Ausnahmebewilligungen / Panzerverschiebungen
Autobahnbewilligungen
Bewilligung für Ausnahmefahrzeuge und -transporte
Im Gegensatz zu den zivilen Vorschriften (SVG), gelten für die besoldete Truppe im Bereich der Ausnahmefahrzeuge und -transporte gewisse Erleichterungen. Grundsätzlich sind Fahrten mit militärischen Ausnahmefahrzeugen und Ausnahmetransporten ausserhalb von Kasernenarealen, Übungsplätzen und dergleichen ohne Bewilligung gestattet, wenn folgende Masse und Gewichte nicht überschritten werden:
- Länge bis 30 m
- Breite 3 m
- Höhe 4 m
- Gewicht 40 t
- mit vorderem Überhang von 3 m
- mit hinterem Überhang von 5 m
- mit seitlichem Überhang von je 15 cm
- mit einer Einzelachsbelastung von 12 t
- mit einer Doppelachsbelastung von 20 t
Werden diese Masse und Gewichte überschritten, ist eine Bewilligung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes der Armee (SVSAA) erforderlich.
Für Transporte auf Autobahnen und Autostrassen gelten besondere Bestimmungen (Autobahnbewilligungen)
Bewilligung zum Befahren von Strassen mit zivilen Beschränkungen
Die Bewilligungen für das Befahren von Strassen mit zivilen Beschränkungen stellt das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) aus, wenn es sich nicht um militärisch signalisierte Zufahrten zu Schiess- oder Übungsplätzen handelt.
Bewilligung für Auslandfahrten mit M+Kontrollschildern
Das schriftliche Gesuch ist mindestens 7 Tage im Voraus (Kontaktadresse) einzureichen.
Bewilligung von Zivilpersonen und die Benützung von M+Fahrzeugen durch Zivilpersonen
). Das schriftliche Gesuch ist mindestens 7 Tage im Voraus einzureichen (Kontaktadresse).
Bewilligung zum Transport von gefährlichen Gütern (SDR)
Die Vorschriften für die Verwaltung und Transporte mit Tankwagen richten sich nach den Bestimmungen im Anhang 2 der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR)
. Die Vorschriften für die Truppe im Stückgutverkehr richten sich nach den Bestimmungen im Anhang 1 und 2 der Verordnung über den militärischen Strassenverkehr (VMSV)
Die Bewilligungen werden durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee (SVSAA) ausgestellt.
Kontakt
Logistikbasis der Armee
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt der Armee
Sonder- und Ausnahmebewilligungen
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