Zertifizierung
Einsatz- und Ausbildungsorganisationen
Zwischen 2006 und Sept. 2010 hat die Steuerungsgruppe NNPN Einsatz- und Ausbildungsorganisationen der psychologischen Nothilfe provisorisch zertifiziert. Diese Einsatz- und Ausbildungsorganisationen haben bei Erfüllung aller Voraussetzungen vorläufig das NNPN-Zertifikat erhalten.
Die bisher provisorisch ausgestellten Zertifikate der Einsatz- und Ausbildungsorganisationen wurden am 7.12.2010 durch die neu gebildete Zertifizierungskommission formell als definitive Zertifikate anerkannt.
Zertifizierte Organisationen werden gebeten, ihren Jahresbericht auf dem nachfolgenden Formular «Jahresbericht» bis am 31. Mai des Folgejahres bei der Geschäftsstelle KSD einzureichen.
Organisationen, die sich neu zertifizieren lassen wollen, werden gebeten, den Antrag mit den notwendigen Beilagen in vier Exemplaren der Geschäftsstelle KSD (Esther Bärtschi) einzureichen und dabei die Richtlinien für die Zertifizierung von Organisationen zu beachten. Eingereichte Anträge werden erst bearbeitet, wenn die Prüfgebühr einbezahlt ist.
- Richtlinien für die Zertifizierung von Organisationen
Publiziert am: 03.11.2010 | Grösse: 25 Kb | Typ: PDF
- Antrag Zertifizierung
Publiziert am: 28.01.2011 | Grösse: 44 Kb | Typ: PDF
- Formular «Jahresbericht»
Publiziert am: 01.09.2011 | Grösse: 1647 Kb | Typ: DOC
Fachpersonen psychologische Nothilfe NNPN
Fachpersonen (Seelsorger, Ärzte, Psychologen) mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet der psychologischen Nothilfe und/oder mit absolvierter Aus- und Fortbildung im Ausland können das Zertifikat «Fachperson psychologische Nothilfe NNPN» gemäss Äquivalenzkriterien (siehe Antragsformular Zertifikat «Fachperson psychologische Nothilfe NNPN» über Äquivalenzkriterien) erlangen.
Der Antrag ist mit den notwendigen Beilagen in vier Exemplaren der Geschäftsstelle KSD (Esther Bärtschi) einzureichen. Es sind dabei die Richtlinien für die Zertifizierung von Fachpersonen zu beachten. Eingereichte Anträge werden erst bearbeitet, wenn die Prüfgebühr einbezahlt ist.
Fachpersonen, die Ausbildungen in NNPN-zertifizierten Ausbildungsinstitutionen absolviert haben, können ihre Ausbildungsbescheinigung einreichen und das Zertifikat «Fachperson psychologische Nothilfe NNPN» beantragen (siehe Antragsformular Zertifikat «Fachperson psychologische Nothilfe NNPN» nach Abschluss einer Ausbildung in einer NNPN-zertifizierten Organisation). Eine Kopie der Ausbildungsbescheinigung und eine Kopie des Universitäts-/Hochschulabschlusses ist der Geschäftsstelle KSD (Esther Bärtschi) mit dem Antragsformular einzureichen. Die Ausstellung des Zertifikates «Fachperson psychologische Nothilfe NNPN» ist kostenlos. Das NNPN behält sich vor, stichprobenweise ergänzende Ausbildungsunterlagen einzufordern und die Einhaltung der NNPN-Ausbildungsanforderungen für Fachpersonen zu überprüfen.
Nach 4 Jahren sind Fachpersonen psychologische Nothilfe NNPN verpflichtet, sich einer Rezertifizierung zu unterziehen.
Die Zertifizierungskommission NNPN hat alle vor dem 7.12.2010 durch das NNPN provisorisch ausgestellten Zertifikate der Fachpersonen psychologische Nothilfe per 7.12.2010 formell als definitive Zertifikate anerkannt. Eine Rezertifizierung dieser Fachpersonen wird erst per Dezember 2014 notwendig sein.
- Richtlinien für die Zertifizierung von Fachpersonen
Publiziert am: 13.12.2010 | Grösse: 42 Kb | Typ: PDF
- Antrag Zertifikat «Fachperson psychologische Nothilfe NNPN» über Äquivalenzkriterien
Publiziert am: 28.01.2011 | Grösse: 51 Kb | Typ: PDF
- Antrag Zertifikat «Fachperson psychologische Nothilfe NNPN» nach Abschluss einer Ausbildung in einer NNPN-zertifizierten Organisation
Publiziert am: 13.12.2010 | Grösse: 27 Kb | Typ: PDF
- Formular Einsatzbericht
Publiziert am: 30.12.2010 | Grösse: 58 Kb | Typ: PDF
- Antrag für die Rezertifizierung
Publiziert am: 28.01.2011 | Grösse: 42 Kb | Typ: PDF
Supervision
Die durch das NNPN zertifizierten Fachpersonen psychologische Nothilfe können supervisorisch tätig werden. Dabei müssen sie gemäss den Richtlinien für die Supervision folgende Bedingungen erfüllen:
1. Sie müssen eine Supervision nachweisen (mindestens vier Stunden und vier Fälle bei
einer NNPN zertifizierten Fachperson aus der bestehenden Supervisoren-Liste).
2. Nach der Zertifizierung müssen sie eine Einsatzerfahrung von mindestens drei Jahren nachweisen.
3. Sie müssen an einem NNPN-Briefing für Supervisoren teilnehmen.
Bei der nachfolgenden Supervisorenliste handelt es sich um eine rollende Liste, die wir
gerne mit neuen Supervisoren erweitern.
- Richtlinien für die Supervision
Publiziert am: 06.12.2010 | Grösse: 22 Kb | Typ: PDF
- Supervisorenliste (Deutschschweiz)
Publiziert am: 17.01.2012 | Grösse: 29 Kb | Typ: PDF
