Das NNPN koordiniert den Bereich der psychologischen Nothilfe für die Organisationen des Bundes und die Partner des Koordinierten Sanitätsdienstes (KSD) in enger Zusammenarbeit mit interessierten Stellen der Kantone und anderer Organisationen.
Namentlich erlässt das NNPN Richtlinien für Einsätze und Standards für die Ausbildung.
Das NNPN fördert den Wissenstransfer in psychologischer Nothilfe zur Unterstützung von Führungsorganen auf Stufe Bund und vermittelt Experten.
Eine qualitativ hoch stehende psychologische Nothilfe soll der Bevölkerung zugänglich sein.
Ziele und Grundhaltung des NNPN
Aufgaben und Ziele

- Katastrophen oder Unfälle werden von Betroffenen oftmals traumatisch erlebt. Sie benötigen die Unterstützung von Personen mit Kenntnissen in psychologischer Nothilfe.
Grundhaltung
Das Bestreben des NNPN geht dahin, dass in der psychologischen Nothilfe folgende Grundsätze eingehalten werden:
• Die Würde des Menschen ist unantastbar.
• Nach einem belastenden Ereignis soll jeder Mensch seinen Bedürfnissen entsprechend eine angemessene psychologische Nothilfe erhalten, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität und religiösem Bekenntnis.
• Betroffene sollen so rasch als möglich ihre Autonomie im täglichen Leben zurückgewinnen.
• Die Eigenverantwortung von Betroffenen ist durch gezielte Massnahmen der psychologischen Nothilfe zu reaktivieren.
• Die psychologische Nothilfe wird interprofessionell und -konfessionell, unter Berücksichtigung der Regeln der Partnerorganisationen wie Polizei und Feuerwehr, geleistet.
• Die psychologische Nothilfe darf nicht als Plattform zur Rekrutierung von Patienten (Folgeaufträge) lukrativ genutzt werden.
• Eine angemessene Regelung im Hinblick auf die personelle Trennung von notfallpsychologischer Fachhilfe und späteren, allfällig notwendigen Therapiemassnahmen ist zu gewährleisten.
• Die Würde des Menschen ist unantastbar.
• Nach einem belastenden Ereignis soll jeder Mensch seinen Bedürfnissen entsprechend eine angemessene psychologische Nothilfe erhalten, unabhängig von Geschlecht, Alter, Nationalität und religiösem Bekenntnis.
• Betroffene sollen so rasch als möglich ihre Autonomie im täglichen Leben zurückgewinnen.
• Die Eigenverantwortung von Betroffenen ist durch gezielte Massnahmen der psychologischen Nothilfe zu reaktivieren.
• Die psychologische Nothilfe wird interprofessionell und -konfessionell, unter Berücksichtigung der Regeln der Partnerorganisationen wie Polizei und Feuerwehr, geleistet.
• Die psychologische Nothilfe darf nicht als Plattform zur Rekrutierung von Patienten (Folgeaufträge) lukrativ genutzt werden.
• Eine angemessene Regelung im Hinblick auf die personelle Trennung von notfallpsychologischer Fachhilfe und späteren, allfällig notwendigen Therapiemassnahmen ist zu gewährleisten.

- Ein Ziel des NNPN ist es, ein gemeinsames Verständnis über den Einsatz bei allen beteiligten Partnern zu erreichen.
Anliegen in den Bereichen Einsatz und Ausbildung
Die Einsätze erfolgen in der Schweiz nach einheitlichen Richtlinien.
Jede durch ein belastendes Ereignis betroffene Person soll (sofern sie es wünscht) eine fachgerechte psychologische Nothilfe erhalten.
Die Ausbildung in der Schweiz ist wissenschaftlich fundiert und erfolgt nach einheitlichen Standards.
Jede durch ein belastendes Ereignis betroffene Person soll (sofern sie es wünscht) eine fachgerechte psychologische Nothilfe erhalten.
Die Ausbildung in der Schweiz ist wissenschaftlich fundiert und erfolgt nach einheitlichen Standards.
