Gebühren
Die Gebühr (ohne MWST) beträgt bei jeder Hinterlegung der Ausrüstung ohne Bewaffnung
Fr. 55.-- (Grundgebühr), plus für jeden ganzen oder angebrochenen Monat Fr. 5.-- (Depotgebühr). Auf der vorgenannten Gebühr wird ein Zuschlag von 8 % MWST erhoben.
Hinterlegung / Aufbewahrung der persönlichen Ausrüstung
Die Armeeangehörigen (AdA) sind dazu verpflichtet, dass sich ihre persönliche Ausrüstung (PA) in gutem Zustand befindet und keinen Schaden nimmt. Die sorgfältige Aufbewahrung ist somit Bestandteil dieser Pflicht.
Gemäss der "Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA)", können Angehörige der Armee (AdA) ihre Ausrüstung oder Teile davon, nach festgelegten Gründen gegen Entrichtung einer Gebühr bei einer Retablierungsstelle der Logistikbasis der Armee hinterlegen. AdA mit einem Auslandaufenthalt von mehr als 12 Monaten müssen vorgängig beim Kreiskommando ein Gesuch für Auslandurlaub einreichen.
Die freiwillige Hinterlegung der Waffe ist kostenlos.
Mit der Hinterlegung der Ausrüstung oder Teilen davon wird der Angehörige der Armee (AdA) nicht von den ausserdienstlichen Pflichten befreit.
Die Möglichkeit zur Hinterlegung der PA in der Retablierungsstelle oder im Armeelogistikcenter beschränkt sich auf Ausnahmen und muss bei den zuständigen Kreiskommandanten ersucht und begründet werden.
Kostenlose Hinterlegung der Ausrüstung:
- Auslandabkommandierung
AdA, welche eine militärische Auslandkommandierung erhalten, sind von den Gebühren befreit. Die Hintrerlegung ist nicht meldepflichtig. - Wohnsitz im grenznahen Ausland
AdA, die im grenznahen Ausland wohnen und nicht auslandbeurlaubt sind, können ihre Ausrüstung in der nächstgelegenen Retablierungsstelle aufbewahren lassen. Die AdA müssen bei der kontrollführenden Stelle ein Gesuch einreichen.
Kostenpflichtige Hinterlegung (exklusiv Waffen)
- Auslandaufenthalt von weniger als 12 Monaten
AdA, die sich weniger als 12 Monate ins Ausland begeben und keine Möglichkeit haben ihre Ausrüstung aufzubewahren, können diese in der Retablierungsstelle gratis deponieren. Dafür ist beim Kreiskommando des Wohnkantons ein Gesuch einzureichen. - Häufiger Wohnsitzwechsel
AdA, die ihren Wohnsitz jährlich mehrmals wechseln, können ihre Ausrüstung in der Retablierungsstelle des Wohnkantons hinterlegen. Dafür ist beim Kreiskommando des Wohnkantons ein Gesuch einzureichen.
Gesetzliche Erlasse
Weitere Informationen
