Logistikbasis der Armee LBA
Koordinationszentrum (LKZ)
Viktoriastrasse 85
3003 Bern
Tel.: +41 800 40 00 01
Fax: +41 800 40 00 02

Antreten zur Entlassung
Die Angehörigen der Armee (AdA) treten gemäss Marschbefehl an. Die persönliche Ausrüstung kann für die Entlassung nicht retabliert werden.
Eigentumsansprüche
Ungeachtet der Anzahl geleisteter Dienstjahre können die AdA ihre persönliche Ausrüstung mit Ausnahme der unter Ziffer 3 aufgeführten Gegenstände gratis "zu Eigentum" behalten. Mit dem Übergang ins Eigentum wird auch die entsprechende Verantwortung dem AdA übertragen.
Rückgabepflichtige Gegenstände (zur Entlassung mitbringen, sofern damit ausgerüstet)
Wir bitten Sie, alle Abzeichen und Namensschilder vorgängig zu entfernen (sofern diese nicht aufgenäht sind) und die Taschen nach aussen zu ziehen.
Nicht rückgabepflichtige Ausrüstungsgegenstände
Artikel, welche oben nicht aufgeführt sind (z.B. Musikinstrument, Helm 71, Schlafsack, Reglemente etc.), können sie behalten oder am Entlassungstag abgeben.
Waffen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA mindestens sieben Jahre in der Armee eingeteilt war und anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht ein gültiger Waffenerwerbsschein abgegeben wird, sowie:
Die Änderung, Kennzeichnung und die Datenerfassung für die Überlassung der Waffe zu Eigentum erfolgt gegen Entschädigung. Diese beträgt:
Die Entschädigung ist auf dem Entlassungsplatz in bar zu entrichten. Bargeldloser Zahlungsverkehr oder die Abgabe gegen Rechnung ist ausgeschlossen.
Auskunftsstelle
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Ausrüstung wenden sie sich bitte an das nächstgelegene Armeelogistikcenter oder an eine Retablierungsstelle. Zusätzliche Auskünfte im Zusammenhang mit der Entlassung erteilt Ihnen die Militärverwaltung - Kreiskommando des Kantons.
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