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Logistikbasis der Armee

Vorsorgliche Abnahme der persönlichen Waffe


Bestehen konkrete Anzeichen oder Hinweise, dass ein Angehöriger der Armee sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden könnte, oder bestehen andere Anzeichen oder Hinweise eines drohenden Missbrauchs der persönlichen Waffe, so kann diese durch das zuständige Kreiskommando vorsorglich abgenommen oder durch den Angehörigen der Armee oder durch Dritte bei der LBA hinterlegt werden.

Gemäss Artikel 7 der "Verordnung über die persönliche Ausrüstung der Armeeangehörigen (VPAA), SR 514.10" Externe Seite. Inhalt wird in neuem Fenster geöffnet. .

 

Vorsorgliche Abnahme der Waffe

Jahr200520062007Total 2005 - 07
Anzahl gemeldeter Waffenabnahmen57
(100 %)
89
(100 %)
101
(100 %)
247
(100 %)
Angehörige der Armee dienstuntauglich
erklärt
49
(86 %)
74
(83.1 %)
92
(91.1 %)
215
(87 %)
Verfügte definitive Waffenabnahmen5
(8.8 %)
4
(4.5 %)
3
(3 %)
12
(4.9 %)
Verfügte Rückgaben der Waffe an den
Angehörigen der Armee
3
(5.3 %)
11
(12.4 %)
6
(5.9 %)
20
(8.1 %)

 

 

 

 

 

 

 

Zuletzt aktualisiert am: 07.04.2010
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