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Logistikbasis der Armee

Bekleidung

Persönliche Ausrüstung

 

Zur Bekleidung gehören die Ausgangskleidung (Tenue A), der Dienstanzug (Tenue B), das Béret und die Abzeichen. Die Farbe des Bérets, der Achselschlaufen sowie der Kragenpatten richtet sich nach der jeweiligen Truppengattung respektive nach dem Dienstzweig. Die Einteilung ist nur auf dem Verbandsabzeichen auf dem rechten Oberarm ersichtlich. Die Unterbekleidung wird als Bestandteil der persönlichen Ausrüstung abgegeben.

Jeder AdA erhält heute zwei Hemden 90 (kurzarm), zwei Hemden 95 (langarm), fünf Tricothemden 90, sieben T-Shirts 90, zwei Krawatten 95 und einen Pullover 74. Dazu kommen ein gelbes Markierhemd, eine Rollmütze und ein paar Fingerhandschuhe Schutzstufe 1.

 

  • Reglement Bekleidung und Packungen

    Reglement 51.009 d; Dieses Reglement regelt das Tragen der Bekleidung, die Verwendung des Gepäcks sowie die Instandhaltung von Bekleidung und Gepäck für alle Angehörigen der Armee und des Rotkreuzdienstes (RKD). Stand: 01.07.2009

    Publiziert am: 23.03.2010 | Grösse: 833 Kb | Typ: PDF

  • Reglement Zusatzausrüstung für das militärische Personal

    Reglement 51.009/I d; Dieses Reglement regelt das Tragen der Zusatzausrüstung für das militärische Personal. Für die übrigen Ausrüstung gilt das Reglement "Bekleidung und Packungen". Stand: 01.01.2009

    Publiziert am: 23.03.2010 | Grösse: 790 Kb | Typ: PDF

 

 

 

 

 

Kontakt


Logistikbasis der Armee LBA
Koordinationszentrum (LKZ)
Viktoriastrasse 85
3003 Bern

Tel.: +41 800 40 00 01
Fax: +41 800 40 00 02

Weitere Informationen


Zusammenfassung der wichtigsten Tenues und Packungen:

 

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