Nach der Erfüllung ihrer Dienstpflicht werden Armeeangehörige (AdA) aufgefordert, ihre persönliche Ausrüstung zurückzugeben. Bei jenen, die aus medizinischen Gründen vorzeitig aus der Armee entlassen werden, gelten die gleichen Bedingungen. AdA, die der Aufforderung zur Abrüstung nicht nachkommen, werden gemahnt. Wenige AdA ignorieren auch das.
Die Mitte 2011 hängigen 530 Dossiers wurden gezielt nachbearbeitet. Bei jenen 188 Fällen, in denen ein Vermerk zum Rückzug der Waffe vorlag , hat die Militärpolizei alle Waffen inzwischen eingezogen. 11 Fälle mussten im Fahndungssystem RIPOL (Recherches informatisées de police) ausgeschrieben werden. Dies ist notwendig, wenn die Person, die Waffe oder beides nicht auffindbar ist.
Die Arbeiten für solche Waffenrücknahmen sind sehr zeitintensiv: Dabei geht es um den aktuellen Aufenthaltsort, um Sicherheitsabklärungen bei den kantonalen Polizeikorps im Vorfeld des Rückzugs und schliesslich um das Timing der Waffenrücknahme vor Ort.
32‘000 medizinische Dossiers überprüft
Neben den hängigen 530 Fällen wurden sämtliche Dossiers der medizinisch entlassenen AdA bis ins Jahr 2006 überprüft. Bei den über 32‘000 Fällen hatten gut 15‘000 einen Vermerk zum Rückzug der Waffe. Bis auf 1‘500 Dossiers, die in den Retablierungsstellen der Armee noch geprüft werden, sind diese Abrüstungen erfolgt. In diesem Zusammenhang wurden bei der Militärjustiz 69 Fälle angezeigt, bisher konnten in 24 Fällen die Waffen zurückgenommen werden, 6 Militärstrafverfahren sind bereits rechtskräftig abgeschlossen.
Der vollständige Rückzug der Taschenmunition wurde ebenfalls in diesen Prozess der Militärpolizei integriert. In 687 Fällen sind die Arbeiten noch nicht abgeschlossen.
